Impressum/AGBs/Postadresse

Impressum

Vereinsname: Krifteler Karneval-Klub e.V.

Eingetragen: Amtsgericht Frankfurt a.M.

Nr.: 73VR6088

St.Nr.: 264 625 050 448


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Stand: November 2022

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Krifteler Karneval-Klub e.V. („Veranstalter“) gelten für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch der von dem Veranstalter durchgeführten Veranstaltungen („Veranstaltung“). Beim Kauf von Eintrittskarten zu einer Veranstaltung finden zusätzlich etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkaufsstelle Anwendung, über die die Eintrittskarte für die Veranstaltung gekauft wurde. Mit dem Erwerb und Besitz einer Eintrittskarte zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.

 

1. Einlass und Ausschluss von Besuchern

 

a) Der Einlass zu einer Veranstaltung erfolgt nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte. Für den Einlass von Kindern und Jugendlichen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

b) Das Mitbringen von Speisen und Getränken jeder Art, gefährlichen Gegenständen, Ton-, Bild- oder Filmaufzeichnungsgeräten (ausgenommen Mobiltelefone) sowie Tieren ist nicht gestattet.

c) Stark alkoholisierten Besuchern kann der Einlass verweigert werden.

d) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher im Rahmen der Veranstaltung Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, andere Besucher gefährdet oder bei ihm der Verdacht einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus (Coronavirus) oder einer ähnlichen ansteckenden Krankheit besteht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Die Eintrittskarte zur Veranstaltung verliert in diesem Fall ihre Wirksamkeit, ohne dass ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht.

 

2. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen

 

a) Ton-, Bild- und Filmaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind ausdrücklich nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Benutzung von Mobiltelefonen oder sonstiger Geräte mit entsprechenden Funktionen zum Zweck der Ton- und Bildaufzeichnung.

b) Sämtliche Rechte an Ton-, Bild- und Filmaufnahmen der Veranstaltung zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung liegen ausschließlich beim Veranstalter.

c) Der Veranstalter darf die Veranstaltung filmen, fotografieren und Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme in diesem Zusammenhang ein, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton-, Bild- und Videoträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet) ein.

 

3. Infektionsschutz und Gesundheitskontrollen

 

a) Der Veranstalter wird die am Ort der Veranstaltung zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen und behördlichen Regelungen des Infektionsschutzes – insbesondere im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus – beachten und behält sich vor, zum Infektionsschutz erforderliche und angemessene Maßnahmen

und Anordnungen zu treffen. Dies umfasst insbesondere Einlassbeschränkungen (wie z.B. die Vorlage eines aktuellen negativen Tests auf das Coronavirus oder eines geeigneten Immunisierungsnachweises, Gesundheitskontrollen wie z.B. Messungen der Körpertemperatur) und/oder ein Schutz- und Hygienekonzept (einschließlich des Erfordernisses des Tragens von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen, Abstands- und Hygieneregeln usw.).

b) Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

 

4. Ausfall und Änderung der Veranstaltung

 

a) Der Veranstalter behält sich vor, den Termin und/oder Ort der Veranstaltung verlegen, die Veranstaltung ganz abzusagen sowie das Programm und/oder die Besetzung zu ändern.

b) Wird die Veranstaltung aufgrund eines Umstandes abgesagt, der nicht vom Veranstalter zu vertreten ist (z.B. höhere Gewalt, Infektionsschutzmaßnahmen oder Folgen hieraus), wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. In diesem Falle behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Eine Rückgabe von Eintrittskarten bei Termin- oder Ortsverlegung ist nur innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten, angemessen Frist ab Bekanntgabe des neuen Termins oder Orts möglich. Eine Rückgabe am Tag der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

c) Änderungen des Programms und/oder der Besetzung begründen kein Umtausch- oder Rücknahmerecht.

 

5. Haftung des Veranstalters

 

a) Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet insbesondere auch nicht für Gegenstände, die in der Garderobe abgegeben wurden.

b) Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten,

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der

Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.


Postadresse / Schriftführerin

Larissa Schönstedt

 

Krifteler Karneval Klub e.V.

Friedrich - Ebert- Str. 18a

65830 Kriftel